Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen
Am 15. April 2020 wurde bekannt gegeben das die ursprünglich bis zum 19. April 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren bis zum 03. Mai 2020 verlängert werden.
Damit ist es auch weiterhin nur erlaubt, Haus oder Wohnung zu verlassen, wenn dringende Gründe wie Arbeit, Arztbesuche oder Einkäufe vorliegen. Spaziergänge sind ebenfalls weiterhin erlaubt, aber lediglich allein oder mit den Bewohnern des eigenen Hausstandes. Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist weiterhin einzuhalten. Empfohlen wird das Tragen von Gesichtsmasken.
Doch es gibt auch erste Erleichterungen.
Ab dem 20. April 2020 sollen Buch-, KFZ-, Fahrradhändler und andere Geschäfte bis 800 Quadratmeter Ladenfläche wieder öffnen dürfen. Friseure müssen bis zu 04. Mai 2020 warten, unterliegen dann aber besonderen Hygienebestimmungen und Schutzmaßnahmen.
Kneipen, Clubs, Bars etc. bleiben weiterhin auf unbestimmte Zeit geschlossen, und Großveranstaltungen jeglicher Art sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt.
Während die Kitas weiterhin geschlossen bleiben, soll der Schulbetrieb ab dem 04. Mai 2020 schrittweise wieder aufgenommen werden. Jedoch kann es hier zu Abweichungen bei den Bundesländern kommen, die von Corona besonders betroffen sind.
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