Bedenken Sie vor Gebotsabgabe unbedingt, dass sich die angegebenen Preise immer zzgl. eines Aufgelds i. H. v. 4-15% des Netto-Kaufpreises verstehen.Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung) verkauft. Der endgültige Zuschlag wird durch den Insolvenzverwalter erteilt.