Bedenken Sie vor Gebotsabgabe unbedingt, dass sich die angegebenen Preise immer zzgl. eines Aufgelds i. H. v. 4-15% des Netto-Kaufpreises verstehen. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung) verkauft. Der endgültige Zuschlag wird durch den Insolvenzverwalter erteilt.
Bedenken Sie vor Gebotsabgabe unbedingt, dass sich die angegebenen Preise immer zzgl. eines Aufgelds i. H. v. 4-15% des Netto-Kaufpreises verstehen. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung) verkauft.
Der endgültige Zuschlag wird durch den Insolvenzverwalter erteilt.